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Kategorie
Stoffgebiet Zusatzstoff B, S, L, T
Fehlerpunkte 2

Frage-Nr.: 2.2.13-101
Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?

Laut StVO gilt: "§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, (...) für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. (...) (4) Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden 1. beim Ein- oder Aussteigen sowie 2. zum Be- oder Entladen."
Zu einem kurzen Einkauf
Sobald du dich vom Fahrzeug entfernst, gilt das nicht mehr als halten, sondern als parken. Dann musst du die Parkuhr betätigen.
Zum Ein- oder Aussteigen
Zum Ein- oder Aussteigen darfst du hier halten.
Zum Be- oder Entladen
An einer nicht-laufenden Parkuhr darfst du zum Be- oder Entladen halten.

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