Das Wichtigste zum Bußgeldkatalog
Zu schnell, zu nah auf- oder über rot gefahren: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr beträchtliche Folgen haben. Doch nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ist gefährdet:
Es drohen auch Bußgelder und Punkte im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Doch für welches Verkehrsdelikt gibt es welches Bußgeld und wie viele Punkte bzw. welche Konsequenzen drohen sonst?
Führerschein-bestehen.de klärt euch über den aktuellen Bußgeldkatalog auf.
Bereits seit 1974 ist das Punktesystem in Flensburg eingeführt und gültig – 2014 wurde das Verkehrszentralregister umfassend reformiert.
Seither gilt ein neuer Bußgeldkatalog, aber auch ein reformierter Punktekatalog.
Neuerungen des Bußgeldkatalogs 2019 & 2020
Das vergangene Jahr sowie das neue Jahr brachten und bringen Neuerungen des Bußgeldkatalogs mit sich – einige haben wir hier für euch aufgelistet:
- In einigen Städten werden die Diesel-Fahrverbote ausgeweitet.
- Bei der Abgasmessung ist nun das Prüfverfahren RDE (Real Driving Emissions) Pflicht: Damit sollen realistischere Schadstoffwerte ermittelt werden.
- Neu zugelassene Elektroautos und Hybridfahrzeuge müssen mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgerüstet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf das herannahende Fahrzeug aufmerksam zu machen.
- Es gelten neue Mauttarife auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen.
- Viele Bußgelder fallen ab 2020 deutlich höher aus als zuvor: So kostet es jetzt 80 statt 40 Euro, wenn du ohne Plakette in einer Umweltzone ertappt wirst.
- Teurer werden außerdem: einfache Vorfahrtsverstöße sowie falsches bzw. rechtswidriges Verhalten an Schulbussen und Fahren ohne Zulassung.
Die 5 häufigsten Bußgelddelikte hierzulande sind:
- Falschparken und Verstöße gegen das Halteverbot
- Zu hohe Geschwindigkeiten
- Missachtung der Vorfahrt
- Verstoß gegen den Sicherheitsabstand
- Falsches und unerlaubtes Überholen
Ausschnitt des aktuellen Bußgeldkatalogs*
Verkehrsdelikt (Beispiele) |
Bußgeld |
Punkte |
Konsequenz |
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt |
100 Euro |
1 |
|
Führerschein nicht mitgeführt |
10 Euro |
|
|
Fahren ohne Zulassung |
70 Euro |
1 |
|
HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): 2 bis 4 Monate |
15 Euro |
|
|
HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): über 8 Monate |
60 Euro |
1 |
|
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) |
60 Euro |
1 |
|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h |
25 Euro |
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|
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h & Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
180 Euro |
1 |
|
Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg herangefahren, an dem ein Fußgänger passieren wollte |
80 Euro |
|
|
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren |
25 Euro |
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|
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw): bis 10 km/h |
10 Euro |
|
|
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw): 26 - 30 km/h |
80 Euro |
1 |
(1 Monat)** Fahrverbot |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts (Pkw): 26 - 30 km/h |
100 Euro |
1 |
(1 Monat)** Fahrverbot |
Sie veranstalteten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. |
|
3 |
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
Illegale Autorennen mit Gefährdung |
|
3 |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
Illegale Autorennen mit Personenschaden |
|
3 |
Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug |
Halten in zweiter Reihe |
15 Euro |
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|
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten |
20 Euro |
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|
Umweltzone verkehrswidrig befahren (ohne Umweltplakette) |
80 Euro |
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Unnützes Hin- und Herfahren innerorts |
20 Euro |
|
|
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt |
10 Euro |
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|
nicht zugelassenes Fahrzeug so abgestellt, dass es den Verkehr behindert oder gefährdet |
60 Euro |
1 |
|
*abgerufen auf www.bußgeldkatalog.org am 3.02.2020
** Ein Fahrverbot bekommt meist nur, wer zweimal innerhalb eines Jahres wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr registriert wird.
Informationen zum Punktesystem im Bußgeldkatalog 2020
Während der Führerschein früher bei 18 Punkten eingezogen wurde, ist er jetzt schon bei 8 Punkten weg. Dabei ist der Weg bis dort hin in vier Stufen unterteilt: Bei 1 bis 3 Punkten
ist nur mit einer Vormerkung zu rechnen. Ab 4 bis 5 Punkten bekommst du eine schriftliche Ermahnung vom Fahreignungsregister. Zudem erhältst du die Chance, einen Punkt durch die
Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen. Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt die verbindliche Anordnung eines Aufbauseminars – jedoch, ohne Punkte abzubauen. Wird dieses allerdings nicht innerhalb
von drei Monaten besucht, ist der Führerschein weg. Ebenso verhält es sich bei Erreichen der 8-Punkte-Grenze: Hier muss die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate abgegeben werden.
Unter Umständen wird zudem eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) fällig.
Die Zustellungsfrist beim Bußgeldbescheid für Ordnungswidrigkeiten besitzt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Monaten –
sofern keine innerbehördlichen Vorgänge wie beispielsweise das Versenden eines Anhörungsbogens erfolgen. In solchen Fällen würde sich die Frist für die Zustellung auf bis zu sechs Monate verlängern.
Bußgeldkatalog: Fristen und Widerspruch
Wenn ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird, müssen verschiedene Fristen eingehalten werden – sowohl vom Empfänger des Bescheids als auch von der versendenden Behörde. Dabei ist es entscheidend,
ob es sich bei dem begangenen Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Während Falschparken und einfache Vorfahrtsverstöße als ordnungswidrig gelten,
sind z. B. Fahrer- oder Unfallflucht sowie schwere Drogen- und Alkoholdelikte als Straftat einzustufen: Diese besitzen eine deutlich längere Verjährungsfrist.
Grundsätzlich hat jeder das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Die Frist dafür läuft 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides ab:
Ab diesem Zeitpunkt ist der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch sollte schriftlich per Post oder per Fax (die Rechtslage beim Einspruch per E-Mail ist noch nicht geklärt) an die entsprechende
Bußgeldbehörde gesendet werden: Darin empfiehlt es sich, stichhaltige Argumente zu nennen, die entlastend sein können – eine Begründung für den Einspruch ist jedoch optional.
Aber Achtung: Wer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhebt, muss hinterher nicht unbedingt besser dastehen als vorher. Beim erneuten Überprüfen einer Tat können auch härtere Sanktionen verhängt werden.